Ein Hotelzimmer oder eine passende Ferienwohnung am Gardasee ist über das Internet schnell gefunden. Über die Hälfte aller Ferienwohnungen werden online reserviert. Bei den Hotelzimmern ist der Anteil der Räume, die online gebucht werden noch höher.
Wer ein Objekt reserviert fragt sich jedoch auch immer, ob und unter welchen Bedingungen er es stornieren kann.
Fakt ist, dass nicht überall eine kostenlose Stornierung möglich ist. Es bestehen vor allem zwischen Hotelzimmern und Ferienwohnungen essentielle Unterschiede.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel keine Rechtsauskunft darstellt, jedoch einen Eindruck darüber geben kann, mit welchen Kosten potentiell zu rechnen ist.
Hotelzimmer stornieren – in vielen Fällen kostenlos!
Hotels werben meist damit, dass ihre Räumlichkeiten kostenlos storniert werden können. Während bei kleineren Hotels meist eine Stornierung bis z.B. 1 Woche vor der Anreise möglich ist, werben gerade große Hotelketten damit, dass die Stornierung sogar kurz vor dem Tag der eigentlichen Anreise möglich ist, oder am Anreisetag bis 18 Uhr möglich ist.
Dazu ist es ausreichend, dem Hotel eine Email zu schreiben, oder digital den Raum über z.B. ein Buchungsportal zu stornieren. Auch ist es möglich, dass das Zimmer durch ein kurzes Telefonat mit dem Hotel storniert wird. Eine Stornierung per Fax ist ebenfalls eine gute Option, da in diesem Fall direkt eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und Erhalt des Faxes vorhanden ist.
Stornierung einer Ferienwohnung: wichtig sind die AGB´s
Bei der Stornierung einer Ferienwohnung ist ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters wichtig. Egal, ob es sich um ein großes Unternehmen, oder um einen privaten Vermieter hat. In der Regel gibt es Geschäftsbedingungen, oder die relevanten Informationen stehen im Mietvertrag zum Objekt, der auch digital zugestellt werden kann.
In der Regel unterliegen die Kosten bei der Stornierung einer Ferienwohnung einer Staffelung. Das bedeutet, dass je näher der potentielle Beginn der Mietperiode liegt, umso höher der Betrag prozentual gemessen an der Gesamtmiete ist, der einbehalten wird, wenn die Ferienwohnung storniert wird. Im Internet gibt es zahlreiche Diskussionen und Fragen zu diesem Thema, z.B. auf http://www.gutefrage.net/frage/stornokosten-bei-ferienwohnung. Die Staffelung zur Stornierung beginnt in der Regel bei etwa 20 bis 30% der Miete, kann aber auf 80 oder sogar 100% der Mietkosten ansteigen, je näher der Termin des Urlaubes liegt.
Reiserücktrittsversicherung kann helfen
Je nach Grund des Rücktritts von einer Reise ist es möglich, dass die Kosten von einer vorher abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung getragen werden. Dazu sollten allerdings vorher die genauen Konditionen beachtet werden. Es gibt auch hier unterschiedliche Staffelungen der Anteile an den Kosten, die von einer Versicherung getragen werden.
Ebenso wird eine Begründung wie z.B. ein Attest von einem Arzt erwartet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Sollte der Urlaub aus beruflichen Gründen verschoben werden, muss eventuell der Arbeitgeber die Kosten für die Wohnung bezahlen. Dies sollten sich Urlauber jedoch schriftlich geben lassen – bevor der Urlaub storniert wird, damit sie nachher nicht auf den Kosten sitzen bleiben.